Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Blackline Media & Events GmbH
                
                Erfurt, den 19.06.2024
                
                
1. Allgemeines
                
                1.1. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch
                Mietangebote der B(l)ackline Media & Events GmbH (kurz Vermieter genannt) und finden in ihrer
                jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Der
                Vertragspartner des Vermieters (Auftragnehmer) wird im Folgenden „Mieter“ genannt.
                1.2. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der
                ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen
                des Mieters werden ausdrücklich widersprochen.
                1.3. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
                bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den
                Mieter nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter (innerhalb der
                Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
                oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der
                Serviceleistungen zustande.
                1.4. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere
                erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlicher
                Einverständnis des Vermieters gestattet, Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
                haben.
                1.5. Der Mieter stimmt der Speicherung relevanter Daten durch den Vermieter zu. Diese Daten
                werden nicht an Dritte weitergegeben.
                
                
                2. Mietgegenstand / Leistungen
                2.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten
                Einzelgeräte und Anlagen zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für
                Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
                2.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche,
                andere Geräte zu ersetzen.
                
                
                3. Mietzeit und Mietgebühr
                3.1. Die Mietzeit wird im Normalfall nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet.
                Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem
                vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters
                und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager.
                3.2. Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu
                bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt
                keine Vergünstigung der Mietgebühr.
                3.3. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MWSt. ab Lager
                des Vermieters.
                
                
                4. Versand und Gefahrenübergang
                4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters auf dem vom
                Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart
                ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung
                gehen zu seinen Lasten.
                4.2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager des Vermieters ein, auch wenn der Transport durch den
                Vermieter erfolgt.
                4.3. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und
                Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat
                Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen.
                4.4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der
                Mieter dem Vermieter dies unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand
                der Mietgegenstände als mangelfrei.
                
                
                5. Gebrauch der Mietsache
                5.1 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle
                Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu
                beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der
                Mieter bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der
                Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu
                beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen,
                Versammlungsstättenverordnung etc.)
                5.2. Sofern der Mieter kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege- und
                Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht und auf seine Kosten vorzunehmen.
                5.3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge
                von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom
                Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.
                5.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet,
                die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte
                ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an
                den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
                5.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere
                Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der
                Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
                5.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung sind untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme
                Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende
                Interventionskosten trägt der Mieter.
                
                
                6. Haftung des Mieters
                6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte,
                Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung,
                Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und
                Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den
                Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
                6.2. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen
                Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon,
                ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.
                6.3. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet,
                umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
                6.4. Lautsprecher, Lampen, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe, Halterungen, Cases, Kabel, Kameras,
                Stative und andere Mietware werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis
                berechnet.
                
                
                7. Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
                7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene
                Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
                7.2. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen,
                Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des
                Mieters.
                7.3. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass
                der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen
                entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat. Dieser
                wird nicht automatisch durch den Vermieter gestellt, auch wenn der Vermieter Servicepersonal
                einsetzt.
                
                
                8. Haftung des Vermieters, Schadensersatz
                8.1. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des
                Gefahrenübergangs.
                8.2. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-,
                Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei
                Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
                8.3. Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird
                ausgeschlossen.
                8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso
                ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.
                8.5. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten
                mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem
                Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an
                den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
                Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung
                nicht ein.
                8.6. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag
                übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises.
                8.7. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine
                Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen
                des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die
                dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
                8.8. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die
                aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben
                werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die
                dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
                8.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf
                den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
                8.10. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
                Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters.
                
                
                9. Serviceleistungen
                9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal,
                Abbau, Anlieferung, Veranstaltungsservice etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende
                Vereinbarungen:
                9.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils
                notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden
                Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom
                Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
                9.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen,
                wird eine Verpflegungspauschale von 26,- EUR pro Person und Tag berechnet.
                9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich dieser für einen
                Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit dem
                Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags bei Stunde 11-12h mit 20,00 €, ab Stunde 13-15h mit
                25,00 € und ab Stunde 16h mit 35,00 € veranschlagt.
                9.5. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des
                Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-,
                Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters
                übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
                9.6. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen
                Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch
                Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der
                Mieter.
                9.7. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten
                Projektzeitraumes.
                9.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen
                Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und
                Abbauzeiten gelten nur annähernd.
                9.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort des Vermieters,
                sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen. Dies hat ein Hotel
                (mindestens 3 Sterne), mit Einzelzimmer und Frühstück zu sein und muss Fußläufig (1,5km) vom
                Einsatzort erreichbar sein.
                9. Stornierung / Kündigung
                9.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen
                schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
                9.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten
                Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:
                bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
                bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
                bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
                bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung
                9.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter
                maßgeblich.
                9.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die
                wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die
                Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in
                Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter
                unmöglich macht.
                
                
                10. Lieferung
                10.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit.
                Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich,
                kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist
                ausgeschlossen.
                10.2. Teillieferungen und -leistungserbringungen sind gestattet.
                10.3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim
                Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen,
                behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen den Vermieter,
                unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder
                den Beginn der Mietzeit, um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
                
                
                11. Rückgabe der Mietsache
                11.1. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit
                unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
                11.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die
                Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
                11.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene
                Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Pro angebrochenen Tag wird eine
                volle Tagesmiete lt. aktueller Preisliste berechnet. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem
                Vermieter darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
                11.4. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter
                unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die
                Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
                11.5. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei
                Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
                11.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei
                übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Werktagen
                vor.
                
                
                12. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
                12.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig.
                Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
                12.2. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg (pdf), wird eine postalische
                Rechnungszustellung gewünscht, muss das bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Für diese
                Serviceleistung wird ein Betrag von 5,- EUR netto in Rechnung gestellt.
                12.3. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen,
                auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
                12.4. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu
                verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
                12.5. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
                12.6. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu
                untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
                12.7. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes
                Mahngebühren wie folgt zu verlangen: 1. Mahnung 5,00 EUR, 2. Mahnung 7,50 EUR, 3. Mahnung
                9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
                12.8. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein
                Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
                festgestellt ist.
                
                
                13. Sonstiges
                13.1. Erfüllungsort ist das Lager in 99097 Erfurt, Haarbergstraße 47.
                13.2. Der Gerichtsstand ist Erfurt, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
                Deutschland
                13.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die
                Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
                eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
                13.4. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                für den Verkauf“
                
                
                
                
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
                
                1. Allgemeines
                1.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der B(l)ackline Media & Events GmbH (im folgenden kurz
                „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (im folgenden
                kurz „AGB“ genannt.).
                1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen,
                Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere
                AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart
                werden.
                1.3. Es gilt immer die jeweils neueste Fassung dieser AGB. Der Kunde, im folgenden auch „Käufer“
                genannt, sollte sich vor Vertragsabschluss über den neuesten Stand der AGB erkundigen.
                1.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
                1.5. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den
                Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an Dritte herausgegeben.
                1.6. Für den Geschäftsbereich „Vermietung & Service“ gelten darüber hinaus die „Allgemeinen
                Mietbedingungen“.
                
                
                2. Angebot und Vertragsabschluss
                2.1. Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und
                freibleibend.
                2.2. Abgeschlossene Verträge werden durch mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung,
                spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und
                rechtsgültig. Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall
                einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis der schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet
                werden.
                2.3. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist
                ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen. Ausnahme: 2.6.
                2.4. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind
                unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ausnahme: 2.6.
                2.5. Erklärt sich der Verkäufer in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt,
                eine Rücknahmegebühr von 15,- EUR sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu
                berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache
                und in einer für den Verkäufer frachtfreie Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen
                Gebrauchsspuren behält sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: 2.6.
                2.6. Ist der Käufer eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so gilt folgendes: Sie können die
                erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware
                zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über die Rückgabe.
                Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch
                durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung
                der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle
                erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das
                Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: B(l)ackline Media & Events GmbH, Haarbergstraße 47,
                99097 Erfurt. Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
                Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
                Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
                Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
                möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
                indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
                Wert beeinträchtigt.
                
                
                3. Preise
                3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. der
                jeweils gültigen MWSt. Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbrauchger gem. BGB) sowie
                in unserer Gebrauchtwarenliste verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MWSt.
                3.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der
                Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
                werden gesondert berechnet.
                3.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen
                Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
                3.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Erfurt. Auf Wunsch des Käufers
                erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten
                des Käufers.
                3.5. Eine Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und hat zur Voraussetzung, dass das Konto
                des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne
                Fracht.
                
                
                4. Zahlungsbedingungen
                4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung gegen
                Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
                4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg (pdf), wird eine postalische
                Rechnungszustellung gewünscht, muss das bei Auftragerteilung mitgeteilt werden. Für diese
                Serviceleistung wird ein Betrag von 5,- EUR netto in Rechnung gestellt.
                4.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese
                richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 11% p.a.
                festgelegt.
                4.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen
                Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis
                anzurechnen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom
                Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt ist.
                4.5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, Lastschriftrückgabe oder
                Nichteinlösung eines Schecks, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten,
                Rechnungen fällig zu stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen und
                Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen. Dies berechtigt den Käufer nicht zur
                Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
                4.6. Zahlungen sind in für den Verkäufer spesenfreier Weise zu bezahlen. Anfallende Kosten bei
                Lastschrift- oder Scheckrückgaben werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem
                Kunden belastet.
                4.7. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
                legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
                
                
                5. Lieferung und Leistung
                5.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Erfurt auf Kosten des Käufers. Dies gilt sowohl für die
                Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
                5.2. Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart
                wurde.
                5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
                dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu
                gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
                Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
                Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer
                auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den
                Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
                Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
                zurückzutreten.
                5.3. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener
                schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag
                schriftlich zurückzutreten.
                5.4. Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in
                Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die
                Verzögerungen nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder dessen
                Erfüllungsgehilfen beruht.
                5.5. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
                
                
                6. Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang
                6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Erfurt auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die
                Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
                6.2. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so
                erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer
                Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die
                erforderliche Versandart auszuwählen.
                6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden
                übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne
                Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der
                Versandbereitschaft auf den Käufer über.
                6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung
                ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige
                Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie
                dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der
                jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwicklung mit der
                Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt,
                eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.
                6.5. Bei Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die
                Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.
                
                
                7. Eigentumsvorbehalt
                7.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur
                vollständigen Zahlung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der
                gelieferten Ware beim Verkäufer, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Umbildung.
                (Vorbehaltsware)
                7.2. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
                dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf den
                Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an
                der dem Verkäufer ein (Mit-)Eigentum zusteht wird im folgenden als ebenfalls als Vorbehaltsware
                bezeichnet.
                7.3. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie
                aus anderen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung), auch im Falle der
                Weiterverarbeitung, an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer
                die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb von 8 Tagen zu nennen (Betrag, Fälligkeit,
                Anschrift etc.) und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer
                außerdem, die Forderungsabtretung seinerseits den Schuldnern des Käufers bekannt zu geben.
                7.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig und kann
                strafrechtliche Folgen haben.
                7.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
                hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der
                Käufer.
                7.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
                berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
                7.7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem
                Käufer zustehen, werden dem Verkäufer Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl
                freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 30% übersteigt.
                
                
                8. Gewährleistung
                8.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind,
                es sei denn, diese wurden vor Vertragsschluss dem Käufer mitgeteilt. Es gilt die gesetzliche
                Gewährleistungsfrist, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung beginnt mit dem
                Lieferdatum. Ist der Käufer keine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so wird keine Gewährleistung
                auf als gebraucht verkaufte Ware gewährt.
                8.2. Leuchtmittel und als „defekt“ gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung
                ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den Gegenständen, bei
                unüblichem oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder
                Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den
                Originalspezifikationen entsprechen.
                8.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene
                Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine
                Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur.
                8.4. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware dem Verkäufer zu
                überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und
                frachtfrei an den Verkäufer zu senden.
                8.5. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder
                Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine
                dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der Käufer nach seiner Wahl eine
                Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender
                Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
                8.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder
                ersetzte oder reparierte Teile.
                8.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung
                ausgeführt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch
                nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden
                entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
                
                
                9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
                9.1. Der Verkäufer weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen
                Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -
                vorschriften insbesondere für Sachverständigenabnahmen hin. Der Käufer verpflichtet sich hiermit,
                sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu beachten, sowie
                Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften
                vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit außerdem, seinen Abnehmern diese
                Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften mitzuteilen, sowie für die Montage, Installation, Betrieb und
                Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
                9.2. Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am
                Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, müssen diese bei einem kompetenten Fachmann
                oder beim Verkäufer geklärt werden.
                9.3. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
                Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei
                denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
                
                
                10. Sonstiges
                10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der
                Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt, Erfüllungsort ist
                das Lager in 99097 Erfurt, Haarbergstraße 47.
                10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die
                Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
                eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.